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DBV – Verordnung zur arbeits- und sozialrechtlichen Beratung von Drittstaatsangehörigen

Verordnung zur arbeits- und sozialrechtlichen Beratung von Drittstaatsangehörigen

Ausfertigung: 2024-12-18BGBl. I 2024, Nr. 428Original ansehen

DBV – Verordnung zur arbeits- und sozialrechtlichen Beratung von Drittstaatsangehörigen ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 18.12.2024. Der Text hat 17 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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