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DEWaStrÜbgVtrGNtrag 2In Kraft
WaStrÜbgVtrGNtrag 2 – Zweiter Nachtrag zu dem Gesetz über den Staatsvertrag betreffend den Übergang der Wasserstraßen von den Ländern auf das Reich (Anhang zum Gesetz über die vermögensrechtlichen Verhältnisse der Bundeswasserstraßen)
Zweiter Nachtrag zu dem Gesetz über den Staatsvertrag betreffend den Übergang der Wasserstraßen von den Ländern auf das Reich (Anhang zum Gesetz über die vermögensrechtlichen Verhältnisse der Bundeswasserstraßen)
WaStrÜbgVtrGNtrag 2 – Zweiter Nachtrag zu dem Gesetz über den Staatsvertrag betreffend den Übergang der… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 22.12.1928. Der Text hat 4 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
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