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FischNATÜbkG – Gesetz zu dem Übereinkommen vom 1. Juni 1967 über das Verhalten beim Fischfang im Nordatlantik

Gesetz zu dem Übereinkommen vom 1. Juni 1967 über das Verhalten beim Fischfang im Nordatlantik

Ausfertigung: 1975-12-19BGBl II 1976, 1Original ansehen

FischNATÜbkG – Gesetz zu dem Übereinkommen vom 1. Juni 1967 über das Verhalten beim Fischfang im… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 19.12.1975. Der Text hat 9 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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