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DEFischNATÜbkGIn Kraft
FischNATÜbkG – Gesetz zu dem Übereinkommen vom 1. Juni 1967 über das Verhalten beim Fischfang im Nordatlantik
Gesetz zu dem Übereinkommen vom 1. Juni 1967 über das Verhalten beim Fischfang im Nordatlantik
FischNATÜbkG – Gesetz zu dem Übereinkommen vom 1. Juni 1967 über das Verhalten beim Fischfang im… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 19.12.1975. Der Text hat 9 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
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