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SchLHeimÜbkG – Gesetz betreffend das Internationale Übereinkommen über die Heimschaffung der Schiffsleute

Gesetz betreffend das Internationale Übereinkommen über die Heimschaffung der Schiffsleute

Ausfertigung: 1930-01-14RGBl II 1930, 12Original ansehen

SchLHeimÜbkG – Gesetz betreffend das Internationale Übereinkommen über die Heimschaffung der Schiffsleute ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 14.01.1930. Der Text hat 2 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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