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DEWTOVorRVIn Kraft

WTOVorRV – Verordnung über die Gewährung von Vorrechten und Befreiungen an die Weltorganisation für Tourismus

Verordnung über die Gewährung von Vorrechten und Befreiungen an die Weltorganisation für Tourismus

Ausfertigung: 1975-12-18BGBl II 1976, 23Original ansehen

WTOVorRV – Verordnung über die Gewährung von Vorrechten und Befreiungen an die Weltorganisation für… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 18.12.1975. Der Text hat 4 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Einfach erklärt

§ 3

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Dieser Paragraf sagt, wann die Regeln für Vorrechte der Weltorganisation für Tourismus in Deutschland gelten. Die Regeln beginnen und enden mit der Gültigkeit einer anderen Vereinbarung, der Satzung dieser Organisation für Deutschland.

Wen betrifft das?

Die Regel betrifft die Weltorganisation für Tourismus und alle, die mit ihren Rechten oder Pflichten in Deutschland zu tun haben.

Begriffe

In Kraft treten:
Bedeutet, dass eine Regel oder ein Gesetz ab einem bestimmten Tag gilt.
Außer Kraft treten:
Bedeutet, dass eine Regel oder ein Gesetz ab einem bestimmten Tag nicht mehr gilt.
Bundesgesetzblatt:
Ein amtliches Blatt, in dem neue Gesetze und Verordnungen in Deutschland veröffentlicht werden.
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