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DELuftFzgÜbkIn Kraft

LuftFzgÜbk – Mehrseitiges Übereinkommen über Lufttüchtigkeitszeugnisse eingeführter Luftfahrzeuge

Mehrseitiges Übereinkommen über Lufttüchtigkeitszeugnisse eingeführter Luftfahrzeuge

Ausfertigung: 1960-04-22BGBl II 1962, 24Original ansehen

LuftFzgÜbk – Mehrseitiges Übereinkommen über Lufttüchtigkeitszeugnisse eingeführter Luftfahrzeuge ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 22.04.1960. Der Text hat 19 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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