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DEKatHiLAbkFRAGIn Kraft

KatHiLAbkFRAG – Gesetz zu dem Abkommen vom 3. Februar 1977 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen

Gesetz zu dem Abkommen vom 3. Februar 1977 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen

Ausfertigung: 1980-01-14BGBl II 1980, 33Original ansehen

KatHiLAbkFRAG – Gesetz zu dem Abkommen vom 3. Februar 1977 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 14.01.1980. Der Text hat 5 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Einfach erklärt

Art 2

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Dieser Paragraf regelt, wer in Deutschland die Kosten übernimmt, wenn deutsche Helfer in Frankreich bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen helfen. Es kommt darauf an, welche Art von Hilfe geleistet wird und wer dafür zuständig ist.

Wen betrifft das?

Die Regel betrifft den deutschen Staat (Bund und Länder) sowie deutsche Hilfsorganisationen, die in Frankreich im Einsatz sind.

Ein Beispiel

Wenn deutsche Feuerwehrleute nach einem schweren Sturm in Frankreich helfen, entscheidet dieser Paragraf, ob der Bund oder das Bundesland die Kosten für den Einsatz trägt.

Begriffe

Aufwendungen:
Kosten oder Ausgaben, die für etwas entstehen, z. B. für Material, Personal oder Transport.
Kostenträgerschaft:
Die Frage, wer die Kosten für etwas bezahlen muss.
landesrechtliche Bestimmungen:
Regeln, die ein einzelnes Bundesland in Deutschland selbst festlegt.
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