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KatHiLAbkCHEG – Gesetz zu dem Abkommen vom 28. November 1984 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen

Gesetz zu dem Abkommen vom 28. November 1984 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen

Ausfertigung: 1987-01-22BGBl II 1987, 74Original ansehen

KatHiLAbkCHEG – Gesetz zu dem Abkommen vom 28. November 1984 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 22.01.1987. Der Text hat 4 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Einfach erklärt

Art 4

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Dieser Artikel sagt, wann das Gesetz gültig wird. Es gilt ab dem Tag nach seiner Veröffentlichung. Außerdem muss später bekannt gegeben werden, wann das Abkommen mit der Schweiz in Kraft tritt.

Wen betrifft das?

Die Regel betrifft alle Bürgerinnen und Bürger in Deutschland, da sie den Beginn der Gültigkeit des Gesetzes festlegt.

Begriffe

Verkündung:
Die offizielle Veröffentlichung eines Gesetzes, zum Beispiel im Internet oder in einer Zeitung.
Bundesgesetzblatt:
Ein amtliches Blatt, in dem Gesetze und Verordnungen in Deutschland veröffentlicht werden.
In Kraft treten:
Ein Gesetz oder eine Regel beginnt ab diesem Zeitpunkt zu gelten.
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