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DERobErhÜbkGIn Kraft

RobErhÜbkG – Gesetz zu dem Übereinkommen vom 1. Juni 1972 zur Erhaltung der antarktischen Robben

Gesetz zu dem Übereinkommen vom 1. Juni 1972 zur Erhaltung der antarktischen Robben

Ausfertigung: 1987-01-27BGBl II 1987, 90Original ansehen

RobErhÜbkG – Gesetz zu dem Übereinkommen vom 1. Juni 1972 zur Erhaltung der antarktischen Robben ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 27.01.1987. Der Text hat 7 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Einfach erklärt

Art 1

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Dieser Paragraf sagt: Deutschland stimmt einem internationalen Vertrag zu. Der Vertrag heißt „Übereinkommen zur Erhaltung der antarktischen Robben“. Er soll Robben in der Antarktis schützen. Der genaue Text des Vertrags wird hier mit abgedruckt.

Wen betrifft das?

Die Regel betrifft die Bundesrepublik Deutschland als Staat, nicht einzelne Bürger.

Begriffe

Beitritt:
Wenn ein Land offiziell Mitglied in einem Vertrag oder einer Organisation wird.
Übereinkommen:
Ein Vertrag zwischen mehreren Ländern, in dem sie sich auf gemeinsame Regeln einigen.
Antarktis:
Das Gebiet rund um den Südpol, ein Kontinent ohne Staaten, der für die Forschung und den Naturschutz wichtig ist.
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