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DEWZG§35GBRBekIn Kraft
WZG§35GBRBek – Bekanntmachung zu § 35 des Warenzeichengesetzes
Bekanntmachung zu § 35 des Warenzeichengesetzes
WZG§35GBRBek – Bekanntmachung zu § 35 des Warenzeichengesetzes ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 06.03.1937. Der Text hat einen Abschnitt. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
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