Zurück zu Gesetzen
DEWZG§35CHEBekIn Kraft

WZG§35CHEBek – Bekanntmachung zu § 35 des Warenzeichengesetzes

Bekanntmachung zu § 35 des Warenzeichengesetzes

Ausfertigung: 1940-06-20RGBl II 1940, 135Original ansehen

WZG§35CHEBek – Bekanntmachung zu § 35 des Warenzeichengesetzes ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 20.06.1940. Der Text hat einen Abschnitt. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Diskussion

Wird geladen…

Inhalt