BLEG – Gesetz über die Errichtung einer Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Gesetz über die Errichtung einer Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
BLEG – Gesetz über die Errichtung einer Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 02.08.1994. Der Text hat 14 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
Einfach erklärt
§ 12 — Angestellte, Arbeiter
KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.
Dieser Paragraf sagt, welche Regeln für die Mitarbeiter der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung gelten. Die Mitarbeiter bekommen die gleichen Verträge und Bedingungen wie andere Arbeitnehmer des Bundes.
Wen betrifft das?
Die Regel betrifft Angestellte und Arbeiter, die bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung arbeiten.
Ein Beispiel
Ein Mitarbeiter der Bundesanstalt bekommt das gleiche Gehalt und die gleichen Urlaubstage wie ein Angestellter in einem anderen Bundesamt.
Begriffe
- Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung:
- Eine Behörde des Bundes, die sich um Themen wie Landwirtschaft, Ernährung und Lebensmittel kümmert.
- Tarifverträge:
- Verträge, die zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften ausgehandelt werden und Regeln für Löhne, Arbeitszeiten und andere Bedingungen festlegen.
- Arbeitnehmer des Bundes:
- Mitarbeiter, die beim Bund (also beim deutschen Staat) angestellt sind.
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