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EUBeitrVtrG – Gesetz zu dem Vertrag vom 24. Juni 1994 über den Beitritt des Königreichs Norwegen, der Republik Österreich, der Republik Finnland und des Königreichs Schweden zur Europäischen Union

Gesetz zu dem Vertrag vom 24. Juni 1994 über den Beitritt des Königreichs Norwegen, der Republik Österreich, der Republik Finnland und des Königreichs Schweden zur Europäischen Union

Ausfertigung: 1994-09-02BGBl II 1994, 2022Original ansehen

EUBeitrVtrG – Gesetz zu dem Vertrag vom 24. Juni 1994 über den Beitritt des Königreichs Norwegen, der… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 02.09.1994. Der Text hat 4 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Einfach erklärt

Art 1

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Dieser Artikel stimmt einem Vertrag zu. Der Vertrag wurde 1994 unterzeichnet. Er regelt den Beitritt von vier Ländern zur Europäischen Union.

Wen betrifft das?

Die Regel betrifft die Länder, die den Vertrag unterzeichnet haben, und die Europäische Union.

Begriffe

Vertrag über den Beitritt:
Ein schriftliches Abkommen, in dem steht, wie neue Länder Mitglied der Europäischen Union werden.
Schlußakte:
Ein Dokument, das am Ende von Verhandlungen unterzeichnet wird. Es enthält zusätzliche Erklärungen oder Vereinbarungen zum Hauptvertrag.
zugestimmt:
Offiziell gesagt, dass man mit etwas einverstanden ist.
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