AlkoVerfrG – Gesetz über die Verfrachtung alkoholischer Waren
Gesetz über die Verfrachtung alkoholischer Waren
AlkoVerfrG – Gesetz über die Verfrachtung alkoholischer Waren ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 14.04.1926. Der Text hat 10 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
Einfach erklärt
§ 3
KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.
Dieser Paragraf regelt, welche kleinen Schiffe Alkohol aus Deutschland ausführen dürfen. Nur Schiffe unter 500 Registertonnen aus bestimmten Ländern brauchen eine offizielle Erlaubnis. Ohne diese Erlaubnis dürfen sie keinen Alkohol mitnehmen oder wegbringen.
Wen betrifft das?
Die Regel betrifft Besitzer und Betreiber von kleinen Schiffen (unter 500 Registertonnen) aus Ländern, die einem bestimmten internationalen Abkommen beigetreten sind.
Ein Beispiel
Ein Fischerboot aus Dänemark mit 300 Registertonnen möchte in Deutschland gekauften Schnaps nach Dänemark bringen. Dafür braucht es eine schriftliche Genehmigung der dänischen Behörden.
Begriffe
- Registertonnen Nettoraumgehalt:
- Eine Maßeinheit für die Größe eines Schiffes. Sie gibt an, wie viel Ladung das Schiff transportieren kann.
- Abkommen zur Bekämpfung des Alkoholschmuggels:
- Ein alter internationaler Vertrag, in dem sich mehrere Länder darauf geeinigt haben, gemeinsam gegen den illegalen Handel mit Alkohol vorzugehen.
- amtliche Genehmigung:
- Eine offizielle Erlaubnis, die von einer Behörde schriftlich ausgestellt wird.
Diskussion
Wird geladen…
