WOGeistEigÜbkuaG – Gesetz über die am 14. Juli 1967 in Stockholm unterzeichneten Übereinkünfte auf dem Gebiet des geistigen Eigentums
Gesetz über die am 14. Juli 1967 in Stockholm unterzeichneten Übereinkünfte auf dem Gebiet des geistigen Eigentums
WOGeistEigÜbkuaG – Gesetz über die am 14. Juli 1967 in Stockholm unterzeichneten Übereinkünfte auf dem… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 05.06.1970. Der Text hat 3 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
Einfach erklärt
Art 2
KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.
Dieser Paragraf regelt, wie Änderungen an Regeln und Gebühren für internationale Marken bekannt gemacht werden. Die Änderungen werden von einer internationalen Versammlung beschlossen. Sie müssen dann im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden.
Wen betrifft das?
Die Regel betrifft Behörden, Unternehmen und Personen, die internationale Marken anmelden oder verwalten.
Ein Beispiel
Ein Unternehmen möchte seine Marke in mehreren Ländern schützen lassen. Die Gebühren für diese Anmeldung werden erhöht. Die neue Gebührenhöhe wird im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Begriffe
- Ausführungsordnung:
- Regeln, die genau erklären, wie ein Gesetz oder Abkommen umgesetzt wird.
- Bundesgesetzblatt:
- Ein offizielles Blatt, in dem neue Gesetze und Verordnungen in Deutschland veröffentlicht werden.
- Madrider Abkommen:
- Ein internationales Abkommen, das die Anmeldung von Marken in mehreren Ländern erleichtert.
Diskussion
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