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DEJAOÜbk99GIn Kraft

JAOÜbk99G – Gesetz betreffend das Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation vom 28. Juni 1951 (Nr. 99) über die Verfahren zur Festsetzung von Mindestlöhnen in der Landwirtschaft

Gesetz betreffend das Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation vom 28. Juni 1951 (Nr. 99) über die Verfahren zur Festsetzung von Mindestlöhnen in der Landwirtschaft

Ausfertigung: 1953-08-07BGBl II 1953, 294Original ansehen

JAOÜbk99G – Gesetz betreffend das Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation vom 28. Juni… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 07.08.1953. Der Text hat 5 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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