KaEntwBkÜbkG – Gesetz zu dem Übereinkommen vom 18. Oktober 1969 zur Errichtung der Karibischen Entwicklungsbank
Gesetz zu dem Übereinkommen vom 18. Oktober 1969 zur Errichtung der Karibischen Entwicklungsbank
KaEntwBkÜbkG – Gesetz zu dem Übereinkommen vom 18. Oktober 1969 zur Errichtung der Karibischen… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 20.03.1989. Der Text hat 6 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
Einfach erklärt
Art 5
KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.
Dieser Paragraf sagt, wann das Gesetz gültig wird. Es geht um ein Abkommen zur Gründung der Karibischen Entwicklungsbank. Deutschland muss bekannt geben, wann das Abkommen für Deutschland gilt.
Wen betrifft das?
Das Gesetz betrifft die Bundesrepublik Deutschland und ihre Pflichten aus dem Abkommen.
Begriffe
- Verkündung:
- Das Gesetz wird offiziell veröffentlicht, zum Beispiel im Internet oder in einem Amtsblatt.
- Bundesgesetzblatt:
- Ein offizielles Blatt, in dem Gesetze und Verträge der Bundesrepublik Deutschland bekannt gemacht werden.
- Übereinkommen:
- Ein Vertrag oder eine Vereinbarung zwischen mehreren Ländern.
Diskussion
Wird geladen…
