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DEAHiVwVtrAUTGIn Kraft

AHiVwVtrAUTG – Gesetz zu dem Vertrag vom 31. Mai 1988 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über Amts- und Rechtshilfe in Verwaltungssachen

Gesetz zu dem Vertrag vom 31. Mai 1988 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über Amts- und Rechtshilfe in Verwaltungssachen

Ausfertigung: 1990-04-26BGBl II 1990, 357Original ansehen

AHiVwVtrAUTG – Gesetz zu dem Vertrag vom 31. Mai 1988 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 26.04.1990. Der Text hat 5 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Einfach erklärt

Art 1

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Dieser Artikel stimmt einem Vertrag zwischen Deutschland und Österreich zu. Der Vertrag regelt, wie Behörden aus beiden Ländern sich gegenseitig helfen. Er wird hier offiziell bekannt gemacht.

Wen betrifft das?

Die Regel betrifft Behörden in Deutschland und Österreich sowie Personen, die mit diesen Behörden zu tun haben.

Begriffe

Amtshilfe:
Hilfe zwischen Behörden, zum Beispiel wenn eine deutsche Behörde Informationen an eine österreichische Behörde weitergibt.
Rechtshilfe in Verwaltungssachen:
Unterstützung bei rechtlichen Fragen zwischen Behörden zweier Länder, etwa bei der Durchsetzung von Regeln.
Vertrag zustimmen:
Offiziell bestätigen, dass ein Abkommen zwischen Ländern gültig ist.
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