1-DM-GoldmünzG – Gesetz über die Ausprägung einer 1-DM-Goldmünze und die Errichtung der Stiftung "Geld und Währung"
Gesetz über die Ausprägung einer 1-DM-Goldmünze und die Errichtung der Stiftung "Geld und Währung"
1-DM-GoldmünzG – Gesetz über die Ausprägung einer 1-DM-Goldmünze und die Errichtung der Stiftung "Geld… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 27.12.2000. Der Text hat 19 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
Einfach erklärt
§ 2 — Gestalt der 1-DM-Goldmünze
KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.
Dieser Paragraf beschreibt, wie die 1-DM-Goldmünze aussehen soll. Die Vorder- und Rückseite sollen fast genauso aussehen wie bei der normalen 1-DM-Münze. Nur die Schrift auf der Rückseite ist anders.
Wen betrifft das?
Die Regel betrifft die Deutsche Bundesbank und das Bundesministerium der Finanzen.
Ein Beispiel
Die 1-DM-Goldmünze sieht aus wie eine normale 1-DM-Münze, aber auf der Rückseite steht nicht „Bundesrepublik Deutschland“, sondern „Deutsche Bundesbank“.
Begriffe
- Umschrift:
- Die Schrift, die am Rand einer Münze um das Bild herumläuft.
- Benehmen:
- Hier bedeutet es: Die Deutsche Bundesbank muss sich mit dem Bundesministerium der Finanzen abstimmen, bevor sie etwas entscheidet.
- Bundesanzeiger:
- Ein amtliches Blatt, in dem der Staat wichtige Informationen veröffentlicht.
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