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WalfÜbkG – Gesetz zu dem Internationalen Übereinkommen vom 2. Dezember 1946 zur Regelung des Walfangs

Gesetz zu dem Internationalen Übereinkommen vom 2. Dezember 1946 zur Regelung des Walfangs

Ausfertigung: 1982-06-18BGBl II 1982, 558Original ansehen

WalfÜbkG – Gesetz zu dem Internationalen Übereinkommen vom 2. Dezember 1946 zur Regelung des Walfangs ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 18.06.1982. Der Text hat 6 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Einfach erklärt

Art 1

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Dieser Artikel erlaubt Deutschland, einem internationalen Vertrag beizutreten. Der Vertrag regelt den Walfang weltweit. Es geht auch um eine spätere Ergänzung aus dem Jahr 1956.

Wen betrifft das?

Die Regel betrifft die Bundesrepublik Deutschland als Staat und ihre Beteiligung an internationalen Abkommen.

Begriffe

Beitritt:
Ein Staat erklärt offiziell, dass er bei einem Vertrag mitmachen will.
Übereinkommen:
Ein Vertrag zwischen mehreren Ländern, in dem sie sich auf gemeinsame Regeln einigen.
Protokoll:
Eine Ergänzung oder Änderung zu einem bestehenden Vertrag.
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