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DEFIDEVerzVIn Kraft

FIDEVerzV – Verordnung zum Verzeichnis der Zuwiderhandlungen, die in das Aktennachweissystem für Zollzwecke aufgenommen werden sollen

Verordnung zum Verzeichnis der Zuwiderhandlungen, die in das Aktennachweissystem für Zollzwecke aufgenommen werden sollen

Ausfertigung: 2011-10-05BGBl I 2011, 2057Original ansehen

FIDEVerzV – Verordnung zum Verzeichnis der Zuwiderhandlungen, die in das Aktennachweissystem für… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 05.10.2011. Der Text hat 4 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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