Zurück zu Gesetzen
DEAsEntwBkÜbkGIn Kraft

AsEntwBkÜbkG – Gesetz zu dem Übereinkommen vom 4. Dezember 1965 zur Errichtung der Asiatischen Entwicklungsbank

Gesetz zu dem Übereinkommen vom 4. Dezember 1965 zur Errichtung der Asiatischen Entwicklungsbank

Ausfertigung: 1966-08-01BGBl II 1966, 617Original ansehen

AsEntwBkÜbkG – Gesetz zu dem Übereinkommen vom 4. Dezember 1965 zur Errichtung der Asiatischen… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 01.08.1966. Der Text hat 6 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Einfach erklärt

Art 1

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Dieser Artikel stimmt einem internationalen Vertrag zu. Der Vertrag wurde 1965 in Manila unterzeichnet. Er hat die Gründung der Asiatischen Entwicklungsbank zum Ziel.

Wen betrifft das?

Die Regel betrifft die Bundesrepublik Deutschland als Vertragsstaat.

Begriffe

Übereinkommen:
Ein Vertrag zwischen mehreren Ländern, in dem sie sich auf gemeinsame Regeln einigen.
Asiatische Entwicklungsbank (Asian Development Bank):
Eine internationale Bank, die Ländern in Asien bei der wirtschaftlichen Entwicklung hilft.
unterzeichnet:
Ein Dokument offiziell durch Unterschrift annehmen oder bestätigen.
Diskussion

Wird geladen…

Inhalt