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DEDtPlJWAbkVIn Kraft

DtPlJWAbkV – Verordnung zu dem Abkommen vom 17. Juni 1991 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Polen über das Deutsch-Polnische Jugendwerk

Verordnung zu dem Abkommen vom 17. Juni 1991 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Polen über das Deutsch-Polnische Jugendwerk

Ausfertigung: 1992-08-26BGBl II 1992, 622Original ansehen

DtPlJWAbkV – Verordnung zu dem Abkommen vom 17. Juni 1991 zwischen der Regierung der Bundesrepublik… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 26.08.1992. Der Text hat 4 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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