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EUMETSATV – Verordnung über die Vorrechte und Immunitäten der Europäischen Organisation für die Nutzung von meteorologischen Satelliten (EUMETSAT)

Verordnung über die Vorrechte und Immunitäten der Europäischen Organisation für die Nutzung von meteorologischen Satelliten (EUMETSAT)

Ausfertigung: 1989-08-09BGBl II 1989, 701Original ansehen

EUMETSATV – Verordnung über die Vorrechte und Immunitäten der Europäischen Organisation für die… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 09.08.1989. Der Text hat 7 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Einfach erklärt

Art 1

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Diese Regel sagt: Die Organisation EUMETSAT bekommt besondere Rechte und Schutz. Diese Rechte stehen in einem anderen Vertrag, dem Protokoll von 1986. Der Text hier veröffentlicht eine deutsche Übersetzung davon.

Wen betrifft das?

Die Regel betrifft die Organisation EUMETSAT und ihre Mitarbeiter. Auch Staaten, die das Protokoll unterschrieben haben, müssen die Rechte beachten.

Begriffe

Vorrechte und Immunitäten:
Besondere Rechte und Schutz, die normalerweise nur Staaten oder Diplomaten haben. Zum Beispiel: Steuerfreiheit oder Schutz vor Durchsuchungen.
EUMETSAT:
Eine europäische Organisation, die Wetter-Satelliten betreibt und Wetterdaten sammelt.
Protokoll:
Ein Vertrag oder eine Vereinbarung zwischen Staaten oder Organisationen.
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