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DEInvZulG 1999In Kraft

InvZulG 1999 – Investitionszulagengesetz 1999

Investitionszulagengesetz 1999

Ausfertigung: 1997-08-18BGBl I 1997, 2070Original ansehen

InvZulG 1999 – Investitionszulagengesetz 1999 ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 18.08.1997. Der Text hat 16 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Einfach erklärt

§ 1 — Anspruchsberechtigter, Fördergebiet

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Dieser Paragraf regelt, wer Geld vom Staat für bestimmte Investitionen bekommen kann. Das Geld gibt es nur für Investitionen in bestimmten Gebieten in Ost-Deutschland. Es geht um Firmen oder Personen, die Steuern zahlen.

Wen betrifft das?

Die Regel betrifft Personen oder Firmen, die Steuern zahlen und in Ost-Deutschland investieren wollen.

Ein Beispiel

Eine Bäckerei in Sachsen kauft neue Backöfen. Dafür kann sie eine Zulage vom Staat bekommen, wenn die Öfen die Bedingungen aus den Paragrafen 2 bis 4 erfüllen.

Begriffe

Steuerpflichtige:
Personen oder Firmen, die Steuern zahlen müssen, zum Beispiel Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer.
Fördergebiet:
Bestimmte Gebiete in Deutschland, in denen der Staat Investitionen mit Geld unterstützt. Hier sind das die ostdeutschen Bundesländer.
Investitionszulage:
Ein Geldbetrag vom Staat, den man für bestimmte Investitionen bekommen kann, ohne ihn zurückzahlen zu müssen.
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