RHiErsDPAZustV – Verordnung über die Zuständigkeit des Deutschen Patentamts für die Übermittlung von Rechtshilfeersuchen des Europäischen Patentamts
Verordnung über die Zuständigkeit des Deutschen Patentamts für die Übermittlung von Rechtshilfeersuchen des Europäischen Patentamts
RHiErsDPAZustV – Verordnung über die Zuständigkeit des Deutschen Patentamts für die Übermittlung von… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 22.06.1979. Der Text hat 5 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
Einfach erklärt
§ 1
KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.
Diese Regel bestimmt, dass das Deutsche Patentamt in München eine Art Poststelle ist. Es nimmt Anfragen vom Europäischen Patentamt entgegen. Dann leitet es diese Anfragen an die richtige Stelle in Deutschland weiter.
Wen betrifft das?
Die Regel betrifft das Deutsche Patentamt, das Europäische Patentamt und Gerichte oder Behörden, die mit solchen Anfragen zu tun haben.
Ein Beispiel
Das Europäische Patentamt schickt eine Frage an ein deutsches Gericht. Das Deutsche Patentamt in München bekommt diese Frage zuerst und schickt sie dann an das zuständige Gericht in Deutschland.
Begriffe
- Rechtshilfeersuchen:
- Eine offizielle Bitte um Hilfe in rechtlichen Angelegenheiten, zum Beispiel wenn ein Gericht oder eine Behörde Informationen oder Unterstützung braucht.
- Zentrale Behörde:
- Eine offizielle Stelle, die für bestimmte Aufgaben zuständig ist und diese für ein ganzes Land oder Gebiet übernimmt.
- Europäisches Patentamt:
- Eine Behörde, die Patente für mehrere europäische Länder prüft und vergibt.
§ 2
KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.
Diese Regel sagt: Die Verordnung gilt auch in Berlin. Die Verordnung bestimmt, dass das Deutsche Patentamt für das Europäische Patentamt Anfragen weiterleitet. Das betrifft Hilfe in rechtlichen Fragen zwischen den Ämtern.
Wen betrifft das?
Die Regel betrifft das Deutsche Patentamt, das Europäische Patentamt und Personen oder Firmen, die mit Patenten in Berlin zu tun haben.
Begriffe
- Verordnung:
- Eine offizielle Regel, die von einer Regierung oder Behörde erlassen wird.
- Rechtshilfeersuchen:
- Eine offizielle Bitte um Hilfe in rechtlichen Angelegenheiten, zum Beispiel wenn ein Amt ein anderes um Unterstützung bittet.
- Überleitungsgesetz:
- Ein Gesetz, das regelt, wie bestehende Vorschriften in bestimmten Fällen weiter gelten, zum Beispiel nach einer Änderung der Zuständigkeiten.
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