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DEGDtWahlVDVtrGIn Kraft

GDtWahlVDVtrG – Gesetz zu dem Vertrag vom 3. August 1990 zur Vorbereitung und Durchführung der ersten gesamtdeutschen Wahl des Deutschen Bundestages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik sowie dem Änderungsvertrag vom 20. August 1990

Gesetz zu dem Vertrag vom 3. August 1990 zur Vorbereitung und Durchführung der ersten gesamtdeutschen Wahl des Deutschen Bundestages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik sowie dem Änderungsvertrag vom 20. August 1990

Ausfertigung: 1990-08-29BGBl II 1990, 813Original ansehen

GDtWahlVDVtrG – Gesetz zu dem Vertrag vom 3. August 1990 zur Vorbereitung und Durchführung der ersten… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 29.08.1990. Der Text hat 7 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Einfach erklärt

Art 1 — Zustimmung zu den Verträgen

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Dieser Artikel sagt: Deutschland stimmt zwei Verträgen zu. Die Verträge wurden 1990 unterschrieben. Sie regelten die erste gemeinsame Wahl für ganz Deutschland nach der Wiedervereinigung.

Wen betrifft das?

Die Regel betrifft den deutschen Staat und seine Institutionen, nicht einzelne Bürger.

Begriffe

Vertrag:
Eine schriftliche Abmachung zwischen zwei oder mehr Staaten, die verbindlich ist.
Anlage und Anhang:
Zusätzliche Dokumente, die zum Vertrag gehören und genau so gelten wie der Vertrag selbst.
Zustimmung:
Hier bedeutet es, dass der Bundestag den Verträgen offiziell erlaubt, in Kraft zu treten.
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