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DEBSeeSchGIn Kraft

BSeeSchG – Gesetz über die Aufgaben des Bundes auf dem Gebiet der Seeschiffahrt

Gesetz über die Aufgaben des Bundes auf dem Gebiet der Seeschiffahrt

Ausfertigung: 1965-05-24BGBl II 1965, 833Original ansehen

BSeeSchG – Gesetz über die Aufgaben des Bundes auf dem Gebiet der Seeschiffahrt ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 24.05.1965. Der Text hat 35 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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