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DEFVG1971§5Abs3DVIn Kraft
FVG1971§5Abs3DV – Verordnung zur Durchführung von § 5 Abs. 3 des Finanzverwaltungsgesetzes
Verordnung zur Durchführung von § 5 Abs. 3 des Finanzverwaltungsgesetzes
FVG1971§5Abs3DV – Verordnung zur Durchführung von § 5 Abs. 3 des Finanzverwaltungsgesetzes ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 19.12.1995. Der Text hat 6 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
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