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DETrDüVIn Kraft

TrDüV – Verordnung zur Datenübermittlung durch Mitteilungsverpflichtete und durch den Betreiber des Unternehmensregisters an das Transparenzregister

Verordnung zur Datenübermittlung durch Mitteilungsverpflichtete und durch den Betreiber des Unternehmensregisters an das Transparenzregister

Ausfertigung: 2017-06-30BGBl I 2017, 2090Original ansehen

TrDüV – Verordnung zur Datenübermittlung durch Mitteilungsverpflichtete und durch den Betreiber… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 30.06.2017. Der Text hat 8 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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