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DETrDüVIn Kraft
TrDüV – Verordnung zur Datenübermittlung durch Mitteilungsverpflichtete und durch den Betreiber des Unternehmensregisters an das Transparenzregister
Verordnung zur Datenübermittlung durch Mitteilungsverpflichtete und durch den Betreiber des Unternehmensregisters an das Transparenzregister
TrDüV – Verordnung zur Datenübermittlung durch Mitteilungsverpflichtete und durch den Betreiber… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 30.06.2017. Der Text hat 8 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
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