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DEUNOImmÜbkGIn Kraft
UNOImmÜbkG – Gesetz zu dem Übereinkommen vom 13. Februar 1946 über die Vorrechte und Immunitäten der Vereinten Nationen
Gesetz zu dem Übereinkommen vom 13. Februar 1946 über die Vorrechte und Immunitäten der Vereinten Nationen
UNOImmÜbkG – Gesetz zu dem Übereinkommen vom 13. Februar 1946 über die Vorrechte und Immunitäten der… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 16.08.1980. Der Text hat 7 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
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