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UNOImmÜbkG – Gesetz zu dem Übereinkommen vom 13. Februar 1946 über die Vorrechte und Immunitäten der Vereinten Nationen

Gesetz zu dem Übereinkommen vom 13. Februar 1946 über die Vorrechte und Immunitäten der Vereinten Nationen

Ausfertigung: 1980-08-16BGBl II 1980, 941Original ansehen

UNOImmÜbkG – Gesetz zu dem Übereinkommen vom 13. Februar 1946 über die Vorrechte und Immunitäten der… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 16.08.1980. Der Text hat 7 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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