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HSeeZG – Gesetz über die internationale Zusammenarbeit zur Durchführung von Sanktionsrecht der Vereinten Nationen und über die internationale strafrechtliche Zusammenarbeit auf Hoher See

Gesetz über die internationale Zusammenarbeit zur Durchführung von Sanktionsrecht der Vereinten Nationen und über die internationale strafrechtliche Zusammenarbeit auf Hoher See

Ausfertigung: 2015-11-25BGBl I 2015, 2095Original ansehen

HSeeZG – Gesetz über die internationale Zusammenarbeit zur Durchführung von Sanktionsrecht der… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 25.11.2015. Der Text hat 12 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Einfach erklärt

§ 6 — Entschädigung

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Dieser Paragraf regelt, wann Menschen eine Entschädigung bekommen können. Das gilt für bestimmte Maßnahmen, die auf Ersuchen anderer Staaten oder der Vereinten Nationen durchgeführt werden. Auch bei einigen strafrechtlichen Maßnahmen auf hoher See kann es eine Entschädigung geben.

Wen betrifft das?

Die Regel betrifft Personen, gegen die Maßnahmen nach diesem Gesetz durchgeführt werden oder wurden.

Ein Beispiel

Wenn ein Schiff auf hoher See durchsucht wird, weil ein anderes Land darum gebeten hat, und sich später herausstellt, dass die Durchsuchung unbegründet war, könnte eine Entschädigung möglich sein.

Begriffe

Maßnahmen:
Hier sind Handlungen gemeint, die Behörden durchführen, z. B. Durchsuchungen oder Festnahmen.
Ersuchen:
Eine offizielle Bitte eines anderen Staates oder einer internationalen Organisation, etwas zu tun.
Strafprozessuale Maßnahmen:
Handlungen im Rahmen eines Strafverfahrens, z. B. Festnahmen oder Beschlagnahmungen.
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