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HeuerVtrÜbkG – Gesetz betreffend das Internationale Übereinkommen über den Heuervertrag der Schiffsleute

Gesetz betreffend das Internationale Übereinkommen über den Heuervertrag der Schiffsleute

Ausfertigung: 1930-07-24RGBl II 1930, 987Original ansehen

HeuerVtrÜbkG – Gesetz betreffend das Internationale Übereinkommen über den Heuervertrag der Schiffsleute ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 24.07.1930. Der Text hat 3 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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