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PVÜG – Gesetz zu den am 24. Juli 1971 in Paris unterzeichneten Übereinkünften auf dem Gebiet des Urheberrechts

Gesetz zu den am 24. Juli 1971 in Paris unterzeichneten Übereinkünften auf dem Gebiet des Urheberrechts

Ausfertigung: 1973-08-17BGBl II 1973, 1069Original ansehen

PVÜG – Gesetz zu den am 24. Juli 1971 in Paris unterzeichneten Übereinkünften auf dem Gebiet… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 17.08.1973. Der Text hat 6 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Einfach erklärt

Art 2

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Dieser Paragraf erlaubt der Bundesregierung, eine bestimmte Erklärung abzugeben. Diese Erklärung gehört zu einem internationalen Vertrag über Urheberrecht. Der Vertrag schützt Werke wie Bücher, Musik oder Kunst.

Wen betrifft das?

Die Regel betrifft die Bundesregierung, die diese Erklärung abgeben darf.

Begriffe

Bundesregierung:
Die Regierung von Deutschland, bestehend aus der Kanzlerin oder dem Kanzler und den Ministerinnen und Ministern.
Ermächtigt:
Erlaubt oder bevollmächtigt, etwas offiziell zu tun.
Berner Übereinkunft:
Ein internationaler Vertrag, der die Rechte von Urheberinnen und Urhebern schützt, also von Menschen, die Werke wie Bücher oder Musik schaffen.
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