UrkBefrFRAG – Gesetz zu dem Abkommen vom 13. September 1971 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über die Befreiung öffentlicher Urkunden von der Legalisation
Gesetz zu dem Abkommen vom 13. September 1971 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über die Befreiung öffentlicher Urkunden von der Legalisation
UrkBefrFRAG – Gesetz zu dem Abkommen vom 13. September 1971 zwischen der Bundesrepublik Deutschland… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 30.07.1974. Der Text hat 7 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
Einfach erklärt
Art 1
KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.
Dieser Artikel stimmt einem Vertrag zwischen Deutschland und Frankreich zu. Der Vertrag sagt: Bestimmte amtliche Papiere aus dem anderen Land brauchen keine besondere Beglaubigung mehr. Der genaue Wortlaut des Vertrags wird hier abgedruckt.
Wen betrifft das?
Die Regel betrifft alle Personen, die in Deutschland oder Frankreich eine öffentliche Urkunde aus dem jeweils anderen Land vorlegen müssen.
Ein Beispiel
Ein Franzose zieht nach Deutschland und legt seine französische Geburtsurkunde beim Standesamt vor. Dank des Vertrags muss er keine zusätzliche Beglaubigung besorgen.
Begriffe
- Abkommen:
- Ein Vertrag zwischen zwei oder mehr Staaten.
- öffentliche Urkunden:
- Amtliche Papiere wie Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunden, die von einer Behörde ausgestellt sind.
- Legalisation:
- Eine besondere Bestätigung, dass eine ausländische Urkunde echt ist und im Inland anerkannt wird.
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