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BeauftrV – Verordnung zur Beauftragung von Luftsportverbänden

Verordnung zur Beauftragung von Luftsportverbänden

Ausfertigung: 1993-12-16BGBl I 1993, 2111Original ansehen

BeauftrV – Verordnung zur Beauftragung von Luftsportverbänden ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 16.12.1993. Der Text hat 10 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Einfach erklärt

§ 7

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Diese Regel sagt: Alle alten Erlaubnisse vom Verkehrs-Ministerium für Luftsport-Vereine gelten nicht mehr. Die neuen Regeln in dieser Verordnung gelten stattdessen. Die Verordnung beginnt am Tag nach ihrer Bekanntmachung.

Wen betrifft das?

Betroffen sind Luftsport-Vereine und Verbände, die bisher eine Erlaubnis vom Bundesverkehrsministerium hatten.

Ein Beispiel

Ein Verein hatte früher eine Genehmigung für bestimmte Fluggeräte. Diese Genehmigung ist jetzt ungültig, auch wenn sie ähnlich war.

Begriffe

Inkrafttreten:
Der Zeitpunkt, ab dem eine Regel oder ein Gesetz gilt.
Verkündung:
Die offizielle Bekanntmachung einer neuen Regel, zum Beispiel im Gesetzblatt.
gegenstandslos:
Etwas ist nicht mehr gültig oder wichtig.
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