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DENDÜVIn Kraft
NDÜV – Verordnung über die Übermittlung von Auskünften an die Nachrichtendienste des Bundes
Verordnung über die Übermittlung von Auskünften an die Nachrichtendienste des Bundes
NDÜV – Verordnung über die Übermittlung von Auskünften an die Nachrichtendienste des Bundes ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 11.10.2012. Der Text hat 11 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
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