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DENDÜVIn Kraft

NDÜV – Verordnung über die Übermittlung von Auskünften an die Nachrichtendienste des Bundes

Verordnung über die Übermittlung von Auskünften an die Nachrichtendienste des Bundes

Ausfertigung: 2012-10-11BGBl I 2012, 2117Original ansehen

NDÜV – Verordnung über die Übermittlung von Auskünften an die Nachrichtendienste des Bundes ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 11.10.2012. Der Text hat 11 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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