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DEDtFrJWVorRVIn Kraft

DtFrJWVorRV – Verordnung über die Gewährung von Vorrechten und Immunitäten an das Deutsch-Französische Jugendwerk

Verordnung über die Gewährung von Vorrechten und Immunitäten an das Deutsch-Französische Jugendwerk

Ausfertigung: 1979-11-28BGBl II 1979, 1213Original ansehen

DtFrJWVorRV – Verordnung über die Gewährung von Vorrechten und Immunitäten an das Deutsch-Französische… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 28.11.1979. Der Text hat 5 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Einfach erklärt

§ 1

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Dieser Paragraf sagt: Das Deutsch-Französische Jugendwerk bekommt bestimmte Sonderrechte und Schutz. Diese Rechte stehen in einem alten Vertrag zwischen Deutschland und Frankreich. Der Vertrag wurde 1973 geändert.

Wen betrifft das?

Die Regel betrifft das Deutsch-Französische Jugendwerk und die Regierungen von Deutschland und Frankreich.

Ein Beispiel

Das Jugendwerk plant ein großes Treffen in Berlin. Weil der Paragraf gilt, darf die deutsche Polizei nicht einfach die Büros des Jugendwerks durchsuchen.

Begriffe

Vorrechte und Immunitäten:
Besondere Rechte und Schutz, die normalerweise nur Staaten oder internationale Organisationen haben.
Abkommen:
Ein Vertrag zwischen zwei oder mehr Ländern.
BGBl. (Bundesgesetzblatt):
Ein amtliches Heft, in dem neue Gesetze und Verträge in Deutschland veröffentlicht werden.
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