DaHeSchnMstrV – Verordnung über das Meisterprüfungsberufsbild und über die Prüfungsanforderungen in den Teilen I und II der Meisterprüfung im Damen- und Herrenschneider-Handwerk
Verordnung über das Meisterprüfungsberufsbild und über die Prüfungsanforderungen in den Teilen I und II der Meisterprüfung im Damen- und Herrenschneider-Handwerk
DaHeSchnMstrV – Verordnung über das Meisterprüfungsberufsbild und über die Prüfungsanforderungen in den… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 05.09.2006. Der Text hat 12 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
Einfach erklärt
§ 3 — Gliederung des Teils I
KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.
Dieser Paragraf erklärt, aus welchen Teilen die Meisterprüfung für Damen- und Herrenschneider besteht. Im ersten Teil der Prüfung gibt es zwei Prüfungsbereiche.
Wen betrifft das?
Die Regel betrifft Personen, die die Meisterprüfung im Damen- und Herrenschneider-Handwerk ablegen wollen.
Ein Beispiel
Ein Prüfling näht ein maßgeschneidertes Kleid (Meisterprüfungsprojekt) und spricht danach mit den Prüfern darüber (Fachgespräch). Später löst er eine Aufgabe, die eine typische Situation im Beruf darstellt (Situationsaufgabe).
Begriffe
- Meisterprüfungsprojekt:
- Eine praktische Arbeit, die der Prüfling selbstständig plant und durchführt, um sein Können zu zeigen.
- Fachgespräch:
- Ein Gespräch mit den Prüfern über das Meisterprüfungsprojekt, in dem der Prüfling sein Vorgehen erklärt.
- Situationsaufgabe:
- Eine Aufgabe, die eine typische berufliche Situation nachstellt, z. B. eine Kundenanfrage oder ein Problem im Arbeitsalltag.
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