EuFernsAbkG – Gesetz über das Europäische Abkommen vom 22. Juni 1960 zum Schutz von Fernsehsendungen
Gesetz über das Europäische Abkommen vom 22. Juni 1960 zum Schutz von Fernsehsendungen
EuFernsAbkG – Gesetz über das Europäische Abkommen vom 22. Juni 1960 zum Schutz von Fernsehsendungen ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 15.09.1965. Der Text hat 5 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
Einfach erklärt
Art 5
KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.
Dieser Artikel sagt, wann das Gesetz gilt. Es gilt ab dem 1. Januar 1966. Außerdem muss die Regierung bekannt geben, wann ein bestimmtes internationales Abkommen für Deutschland in Kraft tritt.
Wen betrifft das?
Die Regel betrifft die Regierung und alle, die mit dem Schutz von Fernsehsendungen zu tun haben.
Begriffe
- in Kraft treten:
- Das bedeutet, dass ein Gesetz oder ein Abkommen ab einem bestimmten Tag gültig ist und angewendet werden muss.
- Bundesgesetzblatt:
- Ein offizielles Blatt, in dem die Regierung neue Gesetze und wichtige Bekanntmachungen veröffentlicht.
- Abkommen:
- Eine Vereinbarung zwischen Ländern, die Regeln festlegt.
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