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KunstSchAbkG – Gesetz zu dem Internationalen Abkommen vom 26. Oktober 1961 über den Schutz der ausübenden Künstler, der Hersteller von Tonträgern und der Sendeunternehmen

Gesetz zu dem Internationalen Abkommen vom 26. Oktober 1961 über den Schutz der ausübenden Künstler, der Hersteller von Tonträgern und der Sendeunternehmen

Ausfertigung: 1965-09-15BGBl II 1965, 1243Original ansehen

KunstSchAbkG – Gesetz zu dem Internationalen Abkommen vom 26. Oktober 1961 über den Schutz der… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 15.09.1965. Der Text hat 6 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Einfach erklärt

Art 6

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Dieser Artikel sagt, wann das Gesetz gültig wird. Es gilt ab dem 1. Januar 1966. Außerdem muss die Regierung bekanntgeben, wann ein internationales Abkommen für Deutschland in Kraft tritt.

Wen betrifft das?

Diese Regel betrifft alle Bürgerinnen und Bürger sowie Behörden in Deutschland, die mit dem Schutz von Künstlern, Musikproduzenten und Rundfunkanstalten zu tun haben.

Begriffe

In Kraft treten:
Bedeutet, dass ein Gesetz oder eine Regel ab einem bestimmten Tag gültig ist und angewendet werden muss.
Bundesgesetzblatt:
Ein offizielles Blatt, in dem die deutsche Regierung neue Gesetze und wichtige Bekanntmachungen veröffentlicht.
Abkommen:
Ein Vertrag zwischen mehreren Ländern, in dem sie sich auf gemeinsame Regeln einigen.
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