AnwZpvV – Verordnung zur Festlegung eines späteren Anwendungszeitpunktes der Verpflichtungen nach § 5b des Einkommensteuergesetzes
Verordnung zur Festlegung eines späteren Anwendungszeitpunktes der Verpflichtungen nach § 5b des Einkommensteuergesetzes
AnwZpvV – Verordnung zur Festlegung eines späteren Anwendungszeitpunktes der Verpflichtungen nach… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 20.12.2010. Der Text hat 4 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
Einfach erklärt
§ 1 — Verschiebung des erstmaligen Anwendungszeitpunktes der Verpflichtungen nach § 5b des Einkommensteuergesetzes
KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.
Diese Regel verschiebt den Start für eine Pflicht. Unternehmen müssen ihre Bilanz und Gewinn-Rechnung nicht schon ab 2011 elektronisch an das Finanzamt schicken. Der neue Start ist erst für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2011 beginnen.
Wen betrifft das?
Die Regel betrifft Unternehmen, die eine Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung erstellen müssen.
Ein Beispiel
Ein kleines Handwerksunternehmen muss seine Jahresabrechnung für 2012 nicht mehr auf Papier, sondern erstmals elektronisch an das Finanzamt übermitteln.
Begriffe
- Bilanz:
- Eine Übersicht über das Vermögen und die Schulden eines Unternehmens zu einem bestimmten Zeitpunkt.
- Gewinn- und Verlustrechnung:
- Eine Aufstellung, die zeigt, wie viel ein Unternehmen in einem Jahr verdient oder verloren hat.
- Wirtschaftsjahr:
- Der Zeitraum, für den ein Unternehmen seine Geschäfte abrechnet, oft ein Kalenderjahr, aber nicht immer.
Diskussion
Wird geladen…
