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DEEuAuslf/RHiÜbkGIn Kraft

EuAuslf/RHiÜbkG – Gesetz zu dem Europäischen Auslieferungsübereinkommen vom 13. Dezember 1957 und zu dem Europäischen Übereinkommen vom 20. April 1959 über die Rechtshilfe in Strafsachen

Gesetz zu dem Europäischen Auslieferungsübereinkommen vom 13. Dezember 1957 und zu dem Europäischen Übereinkommen vom 20. April 1959 über die Rechtshilfe in Strafsachen

Ausfertigung: 1964-11-03BGBl II 1964, 1369Original ansehen

EuAuslf/RHiÜbkG – Gesetz zu dem Europäischen Auslieferungsübereinkommen vom 13. Dezember 1957 und zu dem… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 03.11.1964. Der Text hat 5 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Einfach erklärt

Art 5

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Dieser Artikel sagt, wann das Gesetz gültig wird. Es wird am Tag nach seiner Veröffentlichung wirksam. Außerdem muss der Staat bekannt geben, wann zwei internationale Abkommen für Deutschland gelten.

Wen betrifft das?

Die Regel betrifft alle Bürgerinnen und Bürger sowie Behörden in Deutschland.

Begriffe

Verkündung:
Die offizielle Veröffentlichung eines Gesetzes, zum Beispiel im Internet oder in einer amtlichen Zeitung.
Bundesgesetzblatt:
Eine offizielle Veröffentlichung des Staates, in der Gesetze und Verträge bekannt gemacht werden.
In Kraft treten:
Ein Gesetz oder ein Vertrag beginnt, gültig zu sein und muss befolgt werden.
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