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DESGGÄndG 6In Kraft
SGGÄndG 6 – Sechstes Gesetz zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes
Sechstes Gesetz zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes
SGGÄndG 6 – Sechstes Gesetz zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 17.08.2001. Der Text hat 3 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
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