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DESGGÄndG 6In Kraft

SGGÄndG 6 – Sechstes Gesetz zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes

Sechstes Gesetz zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes

Ausfertigung: 2001-08-17BGBl I 2001, 2144Original ansehen

SGGÄndG 6 – Sechstes Gesetz zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 17.08.2001. Der Text hat 3 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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