TherapAustÜbkG – Gesetz zu dem Europäischen Übereinkommen vom 15. Dezember 1958 über den Austausch therapeutischer Substanzen menschlichen Ursprungs
Gesetz zu dem Europäischen Übereinkommen vom 15. Dezember 1958 über den Austausch therapeutischer Substanzen menschlichen Ursprungs
TherapAustÜbkG – Gesetz zu dem Europäischen Übereinkommen vom 15. Dezember 1958 über den Austausch… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 03.10.1962. Der Text hat 4 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
Einfach erklärt
Art 1
KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.
Dieser Artikel stimmt einem internationalen Vertrag zu. Der Vertrag wurde 1958 in Paris unterzeichnet. Er regelt, wie bestimmte medizinische Stoffe aus dem menschlichen Körper zwischen Ländern ausgetauscht werden dürfen.
Wen betrifft das?
Die Regel betrifft Staaten, die den Vertrag unterzeichnet haben, sowie Personen und Einrichtungen, die mit diesen medizinischen Stoffen arbeiten.
Ein Beispiel
Ein Krankenhaus in Deutschland bekommt Blutplasma aus einem anderen europäischen Land, um Patienten zu behandeln. Dafür gelten die Regeln aus dem Vertrag.
Begriffe
- therapeutische Substanzen menschlichen Ursprungs:
- Medizinische Stoffe, die aus dem menschlichen Körper gewonnen werden, z. B. Blut, Plasma oder Organe, die zur Behandlung von Krankheiten dienen.
- Übereinkommen:
- Ein Vertrag zwischen mehreren Ländern, in dem gemeinsame Regeln festgelegt werden.
- unterzeichnet:
- Offiziell mit einer Unterschrift zugestimmt oder vereinbart.
Art 4
KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.
Dieser Paragraf sagt, wann das Gesetz gilt. Es beginnt am Tag nach der Veröffentlichung. Außerdem wird später bekannt gegeben, wann das europäische Abkommen für Deutschland gilt.
Wen betrifft das?
Die Regel betrifft alle, die mit dem Gesetz oder dem europäischen Abkommen zu tun haben, zum Beispiel Behörden oder Hersteller von medizinischen Stoffen aus menschlichem Material.
Begriffe
- Verkündung:
- Die offizielle Veröffentlichung eines Gesetzes, zum Beispiel im Internet oder in einer amtlichen Zeitung.
- Bundesgesetzblatt:
- Ein amtliches Blatt, in dem Gesetze und Verordnungen in Deutschland veröffentlicht werden.
- Übereinkommen:
- Ein Vertrag zwischen mehreren Ländern, in dem sie sich auf gemeinsame Regeln einigen.
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