BBFestV 2021 – Verordnung zur Festlegung und Anpassung der Bundesbeteiligung an den Leistungen für Unterkunft und Heizung für das Jahr 2021
Verordnung zur Festlegung und Anpassung der Bundesbeteiligung an den Leistungen für Unterkunft und Heizung für das Jahr 2021
BBFestV 2021 – Verordnung zur Festlegung und Anpassung der Bundesbeteiligung an den Leistungen für… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 25.06.2021. Der Text hat 6 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
Einfach erklärt
§ 1 — Festlegung und Anpassung der Werte nach § 46 Absatz 8 Satz 1 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.
Diese Regel legt fest, wie viel Geld der Bund den Bundesländern für die Kosten von Wohnung und Heizung zahlt. Die Höhe ist für jedes Land unterschiedlich und gilt rückwirkend für das Jahr 2021. Die Zahlen sind Prozentpunkte, die zu den bestehenden Leistungen dazukommen.
Wen betrifft das?
Die Regel betrifft die Bundesländer, die Geld vom Bund für Wohn- und Heizkosten von Bürgerinnen und Bürgern erhalten, die staatliche Unterstützung bekommen.
Begriffe
- Bundesbeteiligung:
- Das ist der Anteil, den der Bund (also der deutsche Staat) an bestimmten Kosten übernimmt.
- rückwirkend:
- Die Regel gilt nicht erst ab dem Zeitpunkt, an dem sie beschlossen wird, sondern schon für eine Zeit davor.
- Prozentpunkte:
- Ein Maß, um Unterschiede zwischen Prozentzahlen anzugeben. Hier zeigt es, wie viel mehr Geld der Bund im Vergleich zu vorher zahlt.
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