WiSiV – Verordnung über die Sicherstellung von Leistungen auf dem Gebiet der gewerblichen Wirtschaft
Verordnung über die Sicherstellung von Leistungen auf dem Gebiet der gewerblichen Wirtschaft
WiSiV – Verordnung über die Sicherstellung von Leistungen auf dem Gebiet der gewerblichen… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 12.08.2004. Der Text hat 16 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
Einfach erklärt
§ 8 — Allgemeine Zulassungen und Genehmigungen im Einzelfall
KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.
Dieser Paragraf erlaubt der Regierung, Regeln für bestimmte Waren aufzustellen. Das Bundeswirtschaftsministerium kann festlegen, dass Unternehmen diese Waren ohne besondere Erlaubnis liefern, kaufen oder nutzen dürfen. Für einzelne Fälle kann auch eine Behörde eine Genehmigung erteilen.
Wen betrifft das?
Die Regel betrifft Unternehmen, die mit bestimmten Waren handeln oder sie verwenden, sowie Behörden, die Genehmigungen erteilen.
Ein Beispiel
Ein Hersteller von medizinischen Masken darf diese während einer Knappheit ohne zusätzliche Genehmigung an Krankenhäuser liefern, wenn das Ministerium das allgemein erlaubt hat. Braucht ein einzelnes Unternehmen eine Ausnahme, kann die zuständige Behörde das genehmigen.
Begriffe
- bewirtschaftete Waren:
- Waren, die knapp sind oder besonders kontrolliert werden müssen, zum Beispiel in Krisenzeiten.
- allgemein zulassen:
- Eine Regel, die für alle Unternehmen gilt, ohne dass jedes einzeln eine Erlaubnis braucht.
- Genehmigung im Einzelfall:
- Eine besondere Erlaubnis, die nur für einen bestimmten Fall von einer Behörde gegeben wird.
Diskussion
Wird geladen…
