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DEPfandBarwertV 2005In Kraft

PfandBarwertV 2005 – Verordnung über die Sicherstellung der jederzeitigen Deckung von Hypothekenpfandbriefen, Öffentlichen Pfandbriefen, Schiffspfandbriefen und Flugzeugpfandbriefen nach dem Barwert und dessen Berechnung bei Pfandbriefbanken

Verordnung über die Sicherstellung der jederzeitigen Deckung von Hypothekenpfandbriefen, Öffentlichen Pfandbriefen, Schiffspfandbriefen und Flugzeugpfandbriefen nach dem Barwert und dessen Berechnung bei Pfandbriefbanken

Ausfertigung: 2005-07-14BGBl I 2005, 2165Original ansehen

PfandBarwertV 2005 – Verordnung über die Sicherstellung der jederzeitigen Deckung von Hypothekenpfandbriefen,… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 14.07.2005. Der Text hat 11 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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