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DETonTrÜbkGIn Kraft

TonTrÜbkG – Gesetz zu dem Übereinkommen vom 29. Oktober 1971 zum Schutz der Hersteller von Tonträgern gegen die unerlaubte Vervielfältigung ihrer Tonträger

Gesetz zu dem Übereinkommen vom 29. Oktober 1971 zum Schutz der Hersteller von Tonträgern gegen die unerlaubte Vervielfältigung ihrer Tonträger

Ausfertigung: 1973-12-10BGBl II 1973, 1669Original ansehen

TonTrÜbkG – Gesetz zu dem Übereinkommen vom 29. Oktober 1971 zum Schutz der Hersteller von… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 10.12.1973. Der Text hat 4 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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