KonsVerAUTV – Verordnung zur Umsetzung von Konsultationsvereinbarungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich
Verordnung zur Umsetzung von Konsultationsvereinbarungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich
KonsVerAUTV – Verordnung zur Umsetzung von Konsultationsvereinbarungen zwischen der Bundesrepublik… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 20.12.2010. Der Text hat 10 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
Einfach erklärt
§ 2 — Anwendungsbereich
KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.
Diese Regel erklärt, wann und wie ein Abkommen zwischen Deutschland und Österreich angewendet wird. Es geht um besondere Vereinbarungen zu Steuern. Die Verordnung sorgt dafür, dass beide Länder das Abkommen gleich verstehen und umsetzen.
Wen betrifft das?
Die Regel betrifft Behörden in Deutschland und Österreich, die für Steuern zuständig sind, sowie Personen oder Unternehmen, auf die die Vereinbarungen zutreffen.
Ein Beispiel
Ein deutsches Unternehmen arbeitet mit einem österreichischen Partner zusammen. Beide Länder haben eine besondere Steuer-Vereinbarung getroffen. Die Verordnung stellt sicher, dass beide Länder diese Vereinbarung gleich anwenden.
Begriffe
- Konsultationsvereinbarungen:
- Besondere Absprachen zwischen Deutschland und Österreich zu Steuern, die von den Steuerbehörden beider Länder getroffen werden.
- Abgabenordnung:
- Ein deutsches Gesetz, das Regeln für Steuern und Abgaben festlegt.
- zuständige Behörden:
- Die Ämter oder Stellen, die für die Umsetzung der Vereinbarungen verantwortlich sind, z. B. Finanzämter.
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